H-Zulassung für Oldtimer
Wir von RSC-Autotechnik haben LEIDENSCHAFT – für den Mercedes SL (R129) wie auch für viele weitere automobile Klassiker mit und ohne Stern. Halter von Fahrzeugen, die 30 Jahre und älter sind, können bei den Straßenverkehrsbehörden die Zulassung ihres Oldtimers als „erhaltenswertes Kulturgut“ beantragen – und von verschiedenen Vorteilen profitieren. Wir prüfen Ihr „Schätzchen“ auf Herz und Nieren und machen es fit für das so lange begehrte Nummernschild mit den „H“ ganz rechts. Und die für die zur Erlangung des H-Kennzeichens notwendige Begutachtung und die Abnahme durch den TÜV können Sie ebenfalls ganz bequem bei uns durchführen lassen: Service aus einer Hand!
In 2019 haben wir übrigens einen ganz besonders guten Grund zum Feiern, denn die ersten traumschönen Roadster der Baureihe 129 werden 30:
HAPPY BIRTHDAY, MERCEDES SL!
Unser Service: Fit für die H-Zulassung
Ihr Fahrzeug ist 30 Jahre oder älter und soll nun als "historisches Fahrzeug" zugelassen werden? Wir von RSC-Autotechnik sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die H-Zulassung von Pkw geht. Zu unseren Dienstleistungen im Vorfeld der Beantragung des Oldtimer-Kennzeichens gehören:
- Überprüfung des Fahrzeugs auf die sachgerechte Durchführung früherer Reparaturen/Restaurierungsarbeiten sowie technische/substantielle Mängel
- Beseitigung technischer Mängel und Behebung früher unsachgemäß durchgeführter Reparaturen
- Koordinierung ggf. erforderlicher Arbeiten an der Karosserie (einschl. Lackierungen)
- Durchführung der erforderlichen Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen unseres Partners TÜV Nord bei uns vor Ort
- Durchführung der erforderlichen Hauptuntersuchung durch einen Prüfingenieur unseres Partners TÜV Nord bei uns vor Ort
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die H-Zulassung Ihres Fahrzeugs mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0 59 08 / 93 77 38 0 oder per E-Mail an info@rscauto.de.
H-Zulassung und Oldtimer-Status: FAQ
Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug für eine H-Zulassung erfüllen?
- Die Erstzulassung des Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein. Sollte das Fahrzeug bisher nie zugelassen gewesen sein, kann das erforderliche Datum der Erstzulassung bei Vorliegen entsprechender Nachweise mit dem Produktionsdatum gleichgestellt werden.
- Das Fahrzeug muss als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt sein. Dies geschieht im Rahmen einer Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur nach den Vorgaben der „Richtlinie für die Begutachtung Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesverkehrsministeriums. Zu der Begutachtung gehört bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung und bei bei Fahrzeugen ohne oder mit ungültiger Zulassungsbescheinigung eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme). Abschließend erfolgt die Feststellung, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann.
Wann gilt mein Fahrzeug als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"?
- Es muss auf jeden Fall in erhaltungswürdigem Zustand sein. Hier wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand vorausgesetzt: Gebrauchter Zustand mit normalen Spuren der Zeit (Patina); keine technischen Mängel; keine Unfallschäden oder unsachgemäße Instandsetzung; kein Fehlen wesentlicher Teile.
- Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein, sprich: Es muss so aussehen wie damals, als es erstmals zugelassen wurde. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen (s. u.).
Sind Abweichungen von der Originalität grundsätzlich unzulässig?
Nein - bei einigen Merkmalen darf das Fahrzeug tatsächlich vom Original abweichen:
- bei der Lackierung (jedoch nur zeitgenössische Farben/Lacke zulässig);
- bei der Motorisierung (zulässig ist nur ein anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps);
- bei der Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen;
- bei einem originalgetreuen Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl;
- bei der Nachrüstung auf einen Katalysator sowie bei behindertengerechten Umbauten.
Welche Unterlagen sind für eine H-Zulassung beim Straßenverkehrsamt notwendig?
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II);
- Oldtimer-Gutachten und Nachweis der Hauptuntersuchung;
- amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht "stillgelegt" wurde);
- Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (EVB-Nummer);
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer;
- Personalausweis oder Reisepass.
Worin unterscheidet sich das rote 07er Kennzeichen vom H-Kennzeichen?
Das rote Oldtimer-Kennzeichen, 07er-Nummer genannt, wurde 1994 eingeführt. Es ermöglicht die wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind. Diese müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein H-Kennzeichen (guter, originalgetreuer Zustand). Zwar ist im Vergleich zum H-Kennzeichen keine regelmäßige HU nötig, aber die Nutzung ist stark eingeschränkt.
Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen gelten als nicht generell zugelassen; ihre Nutzung ist auf die Teilnahme an Veranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten oder Fahrten zur Werkstatt beschränkt. Wer mit einem historischen Fahrzeug eine Ausfahrt machen will, kann es nicht mit der 07er-Nummer tun. Missbrauch kann den Entzug zur Folge haben. Die Kfz-Steuer für das rote Oldtimer-Kennzeichen beträgt wie beim H-Kennzeichen pauschal 191 Euro pro Jahr.
Darf ich mit meinem Oldtimer in Umweltzonen unterwegs sein?
Viele deutsche Innenstädte sind für Autos ohne gültige Feinstaubplakette - die grüne, gelbe oder rote Plakette unten links in der Windschutzscheibe - tabu. Doch es gibt Ausnahmen: Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Oldtimerkennzeichen dürfen in den betreffenden Umweltzonen unterwegs sein.
Jede Kommune oder Stadt kann jedoch Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten. Die jeweiligen Ausnahmen – sofern gegeben - sind auf der Umweltzonen-Seite einer jeden Stadt bei umwelt-plakette.de veröffentlicht bzw. auf den Webseiten der einzelnen Städte einsehbar.
Wird mein Oldtimer von künftigen Diesel-Fahrverboten betroffen sein?
Oldtimer könnten sich nicht auf die Plakettenfreiheit beim H-Kennzeichen (Umweltzone) berufen, so Michael Eckert, Rechtsanwalt und Experte für Oldtimerrecht. Ob die Städte jeweils Ausnahmen für Diesel-Oldtimer schaffen, müsse abgewartet werden. Wichtig sei, dass Diesel-Fahrzeuge und insbesondere auch Diesel-Oldtimer nicht für eine gesamte Stadt verboten werden dürfen, sondern immer nur für bestimmte Strecken oder Zonen, die man natürlich auch innerstädtisch umfahren könne. Die Auswirkungen auf die Oldtimer-Szene dürften daher gering bleiben.